Über 65 Jahre Sammelleidenschaft
in Marl
Briefmarken, Münzen, Ansichtskarten, Dokumente, Medaillen
Orden, Zubehör, Nachträge
Sammeln, suchen und finden hat hier seine Heimat
Zu vielen Themen können Sammler bei uns fündig werden
Jeder Sammler ist herzlich willkommen!
Kayserliche Reichspost 1764-1778
Im
Jahre 1764 begann die Thurn und Taxissche Reichspost, die durch den
siebenjährigen Krieg zerrüttete Postlinie
Münster-Pempelfort bzw. Düsseldorf wieder in
geordnete
Verhältnisse zu bringen. Der Thurn und Taxissche Postkommissar
Horadam stellte fest, dass auf der Strecke
Dülmen-Düsseldorf über
Ostendorf-Dorsten-Marl-Bottrop
nur ein Postillion der Kaiserlichen Reichsposthalterei Dülmen
geritten war, dies nach zweimaligem Pferdewechsel im Haus Ostendorf und
Bottrop. Hinzu kamen gelegentliche Verzögerungen, entstanden
durch
Auseinandersetzungen mit dem Magistrat der Stadt Dorsten
bezüglich
des nächtlichen Passierens der Lippe Brücke in
Dorsten. 1764
wurde der Verbesserungsvorschlag von Horadam des Reichs-Erb-General
Postmeisters Fürst von Thurn und Taxis aufgegriffen und die
Strecke der Reitpost von Münster nach Essen,
Düsseldorf,
Elberfeld über Marl verlegt. Da nur in Essen eine
Reichsposthalterei etabliert war, wurde auf diesem Postkurs auch in
Marl in der Gaststätte, dem späteren Lindenhof, eine
Reichsposthalterei eingerichtet. Nachforschungen ergaben, dass
diese Reichsposthalterei nicht, wie im Marler Postgeschichtsbuch
erwähnt, im Hause Dümmermann, dem heutigen Besitz des
Dachdeckermeisters Karl Brauer, gewesen sein konnte. Briefe von und
nach Dorsten wurden nur mit einer Fußbotenverbindung
beförder.
Dem Poststationskatalog von
Münzberg ist zu
entnehmen, dass bereits 1765 in Marl eine Kaiserliche
Reichspostanstalt eingerichtet war.
Das überqueren
der Lippe
mit einer Fähre in Ostendorf führte bei Hochwasser
oder im
Winter oft zu erheblichen Verspätungen. Aufgrund dieser
Tatsache
schlug der Vestische Statthalter Clemens August Graf von Merveldt am
14.Mai 1777 der Kayserlichen Reichspost vor, den Reitkurs wieder
über Dorsten zu verlegen. Der Vorschlag wurde auch vom
Kurfürsten von Köln mit Schreiben vom 20.Mai 1777
unterstützt. Die Reichspost machte eine änderung
davon
abhängig, dass der Magistrat von Dorsten den
kaiserlichen
Postillion ungehindert Brücke und Tor passieren
lässt. Nach
einem Gespräch zwischen dem Statthalter des
Kurfürsten am 20.
Oktober 1777 mit der kaiserlichen Ober-Post-Direktion von Berlin und
einem erneuten Antrag erklärte sich die Reichspost nun
einverstanden.
Die Reichsposthalterei wurde im Jahre 1778 nach
vierzehn Jahren wieder nach Dorsten verlegt.
Einer Urkunde aus dem Jahre 1773, noch in Faksimile erhalten, ist zu
entnehmen, dass der Gastwirt Johan Wilhelm Ader am 10. April
des Jahres auf das Amt des Posthalters verpflichtet wurde. Der damals
für Marl zuständige kaiserliche Oberpostdirektor von
Lilien Maysek erhob allerdings Bedenken gegen Ader "als einen verschuldeten
Mann". Darum wurde ihm das Ernennungsdekret vorerst nicht
ausgehändigt.
Nachforschungen über die
Besitzverhältnisse der Wirtschaft, die ein Herr Ader
besaß,
ergaben, dass Johan Wilhelm Ader ein Sohn des Josef Ader war.
Dieser besaß den "Musterhof", den heutigen Lindenhof. Ein
genaues
Datum, wann das Haus erbaut wurde, konnte nicht festgestellt werden.
Josef Ader hatte den Hof von Pastor Engelbert Humperdink, ein Vorfahr
des Komponisten Engelbert Humperdink, erworben. Eintragungen der
Denkmalliste zufolge wurde dem Josef Ader 1732 die Schankerlaubnis
erteilt. Später wurde der Lindenhof durch Erbschaft an die
Familie
Freyhoff, den Vorfahren der heutigen Besitzerin Elisabeth
Bußmann
übergeben. Die Reichsposthalterei in Marl bestand 14 Jahre bis
1778. Danach wurde sie von Marl nach Dorsten verlegt.
(Klaus Kahl)
Verpflichtungsurkunde des Posthalters Johan Wilhelm Ader
Ich
Johan Wilhelm Ader der Kayserlichen Reichs Posthaltung zu Marle
gegenwärtiger Posthalter gelobe und schwre zu GOTT
hierdurch, dass dem Durchlauchtigsten Fürsten und
Herrn,
Herrn Carl Anselm, des Heil. Röm. Reichs Fürsten von
Thurn
und Taxis, Grafen zu Valfafina, Freyherrn zu Impden, Herrn der
Reichs-Herrschaft Eglingen und Osterhofen, auch der Herrschaften
Dischingen, Demmingen, Balmertshofen, Wolfertem, Roßum und
Meüsseghem der souveränen Provinz Hennegau Erbmaschalln, des
königl. Polnischen weißen Adlers und St. Huberti
Ordens-Ritter,
Erb-General-Obrist Postmeister im Heil. Röm.. Reich, Burgund
und
denen Niederlanden.
Meinen jetzmaligen gnädigsten
Herrn Ich
fordersamst treu, gehorsam und gewärtig seyn, Dero frommen und
Nutzen bey aufhabender meiner Bedienung jetzt und allezeit, nach Besten
meinem Vermögen, suchen und befördern, Schaden und
Nachtheil
dahingegen zu allen Zeiten so fort warnen und abwenden helfen, denen
bereits ergangenen und annoch ergehenden Verordnungen gehorsamst
schuldige Folge leisten, und alles also, wie die letzt abgelebten
meines gnädigsten Herrn Hochfürstl. Durchlaucht
geleistet-theuere Pflichten mich allerdings verbinden, und wohin
Eingangs Höchstgedacht Sr. Hochfürstl. Durchlaucht
mich
immittelst angewiesen haben, treulichen thun und verrichten solle und
wolle:
Als wahr mir GOTT helfe, und
alle seine
Heiligen.
Urkundlich meiner eigenhändigen
Unterschrift und angedruckten Petschaft.
Signatum zu Marle
den 10. April 1773
Johan Wilhelm Ader
Posthalter zu
Marle vestes Recklinghen
Notgeld der Chemische Werke Hüls GmbH 1947/1948
Nach
dem 2. Weltkrieg stellte die Münzstätte des Deutschen
Reiches
die Prägung von Kleingeld vorerst ein. Um die Not von
fehlendem
Kleingeld zu überbrücken, gaben Länder,
Kreise,
Städte und Firmen Ersatz-Wertzeichen aus. In der Regel waren
das
kleinformatige, einfache Geldscheine ohne Wasserzeichen und Bilder.
Entsprechende
allgemeine Bestimmungen besagten, dass keine Genehmigungen zur Ausgabe
von Notgeld erforderlich waren. Schon 1946 wurde durch fehlendes
Kleingeld im Gebiet Marl das Geschäftsleben und der
Öffentliche Nahverkehr stark beeinträchtigt. Deshalb
gaben
Geschäftsleute handgeschriebene Gutscheine aus.
Die
Chemischen Werke Hüls gaben Gutscheine im Wert von 0,05, 0,10,
0,50 und 1,00 RM aus. Diese Scheine, gedruckt auf Wasserzeichenpapier,
trugen das Datum Juli 1947 (vermutlich das Datum des Druckauftrags).
Gedruckt wurden sie wahrscheinlich in der Hausdruckerei des Werkes. Sie
enthielten zwei verschiedene Kontrollziffern. Unterschrieben waren sie
vom damaligen Vorstandsmitglied Walter Husung. Nachdem Notgeldscheine
außerhalb des Werkes auftauchten, was nicht erlaubt war,
teilte
die Hauptkasse des Werkes auf Anfrage der Reichsbankstelle
Gelsenkirchen die Anzahl der gedruckten Wertscheine mit. Danach wurden
10.000 Gutscheine zu 1,00 RM gedruckt, davon 5.000 ausgegeben, 5.000 zu
0,50 RM gedruckt, 1.750 ausgegeben. 3.000 zu RM 0,10 gedruckt, 2.400
ausgegeben, 500 zu RM 0,05 gedruckt, 425 ausgegeben.
Für
den
internen Werksverkehr waren Gutscheine erlaubt, nicht aber für
den
allgemeinen Umgang. Da dies nicht eingehalten wurde und das Notgeld
auch draußen im Umlauf war, wurde der Wiedereinzug der
Gutscheine
veranlasst. Als erstes wurden die 1,00 RM nicht mehr ausgegeben. Zudem
konnte die Reichsbank Recklinghausen inzwischen wieder
genügend
Banknoten in den oben erwähnten Währungen liefern. Am
14. Mai
1948 wurden die CWH-Gutscheine über 0,10 RM, am 15. Juli
über
0,15 RM nicht mehr gedruckt. Der Restbestand der Gutscheine wurde am 2.
Januar 1953 verbrannt.
(Klaus Kahl)
Lagergeld im Ausländer-Einsatz bei den Chemischen Werken Hüls während des zweiten Weltkrieges:
Bis
auf Ausnahmen wurden Ausländer bei den Chemischen Werken
Hüls
als un- bzw. angelernte Arbeiter eingesetzt. Löhne
für
Arbeiter, die über ausländische Leiharbeiterfirmen
nach
Hüls kamen, zahlte das Werk direkt an die Firmen, die
für das
Bereitstellen der Arbeitskräfte einen Zuschlag von 50,
später
45% auf die Tariflöhne ohne Zuschlag erhielten. Ab Sommer 1942
beschäftigten die Chemischen Werke Hüls auch
russische
Kriegsgefangene aus dem Kriegsgefangenen-Stammlager VI/D Dortmund. Ein
Dokument über Entlohnung sowjetischer Kriegsgefangener sagt,
dass
die Auszahlung des Nettolohnes von 20 Lagerpfennig an sowjetische
Kriegsgefangene eine freiwillige Zuwendung an das
Mannschafts-Stammlager ist, auf die der Einzelne keinen Anspruch
erheben kann.
Auszug aus dem Merkblatt für
die Behandlung von Kriegsgefangenen beim Arbeitseinsatz im Wehrkreis
VI:
(Münster,
den 1.6.1940) Arbeitsentgelt für den Kriegsgefangenen ist vom
Unternehmer (Vertragspartner) mit dem Stammlager abzurechnen und
keinesfalls dem Kriegsgefangenen auszuhändigen. Der
Kriegsgefangene erhält den ihm zustehenden Lohn vom Stammlager
durch Gutschrift bzw. durch Lagergeld.
(Viktor Sczesny)